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Die Seite www.sozialrechtsberater-berlin.de ist ein kostenloser Informationsservice von Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß, Fachanwalt für Sozialrecht, zu ausgewählten Bereichen aus dem Sozialrecht.
Das Sozialrecht soll laut Sozialgesetzbuch (SGB) dazu beitragen,
Vom Sozialrecht umfasst ist die soziale Vorsorge (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung), soziale Hilfe (Arbeitslosengeld II / „Hartz IV, Grundsicherung bzw. Sozialhilfe), soziale Förderung durch Kindergeld, Elterngeld, Kinder- und Jugendhilfe, Ausbildungsförderung, Rehabilitation und soziale Entschädigung in Form der Opferrente, SED-Unrechtsopferentschädigung, Soldatenopferversorgung etc.
Auf den folgenden Seiten werden zunächst Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“) und zur Sozialhilfe gegeben.
Das Informationsangebot wird immer wieder ergänzt und aktualisiert. Trotz großer Sorgfalt bei der Erstellung kann keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte geben werden. Bitte beachten Sie auch, dass die bereitgestellten Informationen allgemeiner Art sind und sich im Einzelfall Abweichungen (z.B. aufgrund spezieller Gerichtsentscheidungen) ergeben können. Da die Informationen auch für Laien verständlich sein sollen, sind rechtliche Sonderfälle und Streitfragen teilweise bewusst außer Acht gelassen, ohne dass dies gekennzeichnet wird. Die Informationen können daher eine fachkundige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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Ihr Rechtsanwalt Dr. Johannes Groß
Berlin im Februar 2012